Die jährlichen Beiträge können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

a) Grundversicherung:

Beitragszahlung soll grundsätzlich per Lastschriftverfahren erfolgen. Nur in Ausnahmen ist per
Dauerauftrag oder Einzelüberweisung die jährliche Zahlung mit der Kasse abzusprechen.


Für den
Bestand am
31.12.1992 der
Geburtsjahre:


Für den Neuzugang
ab 01 01.1993 bis
31.12.2009 der
Eintrittsalter:


Für den
Neuzugang ab
01.01.2010 der
Eintrittsalter:

Für den Neuzugang ab 01.01.2015
Eintrittsalter:

Jahresbeitrag (EUR)

 

14 — 17 Jahre

 

 

6,10

 

 

14 — 17 Jahre

 

7,30

bis 1973

18 — 19 Jahre

 

 

7,60

 

 

18 19 Jahre

 

8,00

1972 bis 1968

20 — 24 Jahre

20 24 Jahre

 

9,20

1967 bis 1961

25 — 31 Jahre

25 — 31 Jahre

14 – 19 Jahre

12,20

 

 

 

20 – 24 Jahre

13,80

1960 und früher

32 — 39 Jahre

 

 

15,30

 

 

32 — 39 Jahre

25 – 29 Jahre

16,50

 

40 — 43 Jahre

 

 

16,80

 

44 — 46 Jahre

 

30 – 34 Jahre

18,90

 

 

40 43 Jahre

 

19,80

 

47 — 49 Jahre

 

 

21,40

 

 

44 — 46 Jahre

35 – 39 Jahre

22,80

 

50 — 52 Jahre

 

 

25,00

 

 

47 —49 Jahre

40 – 44 Jahre

26,30

 

53 — 55 Jahre

 

 

28,60

 

 

50 — 52 Jahre

 

30,30

 

 

 

45 – 49 Jahre

32,90

 

 

53 — 55 Jahre

 

35,00

 

 

 

50 – 52 Jahre

37,30

 

 

 

53 – 55 Jahre

42,50

Beitragstabelle gültig durch Genehmigung der Aufsichtsbehörde ab 01.01.2015
 


J
edes Mitglied kann zusätzlich zu der vorstehenden Grundversicherung
noch  bis zu 7 zusätzliche Versicherungen abschließen.

M
itglieder, die das 65. Lebensjahr bereits überschritten haben, können keine
Mehrfachversicherung mehr abschließen.

S
atzungsbestimmungen, die für die Grundversicherung gelten, sind analog auf
die Mehrfachversicherungen anzuwenden.

D
abei gilt als Eintrittsalter das Alter bei Abschluß der Mehrfachversicherung.
Ausnahmen hiervon sind eigenständige Satzungsbestimmungen für die
Mehrfachversicherung.  

Es wird keine Aufnahmegebühr in der Grundversicherung erhoben!

 

 

 

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