a)
Grundversicherung:
Beitragszahlung soll grundsätzlich per
Lastschriftverfahren erfolgen. Nur in Ausnahmen ist per
Dauerauftrag oder Einzelüberweisung die jährliche Zahlung mit der Kasse
abzusprechen.
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Jedes
Mitglied kann zusätzlich zu der vorstehenden Grundversicherung
noch bis
Mitglieder,
die das 65. Lebensjahr bereits überschritten haben,
können keine
Mehrfachversicherung
mehr abschließen.
Satzungsbestimmungen,
die für die Grundversicherung gelten, sind analog auf
die Mehrfachversicherungen
anzuwenden.
Dabei
gilt als Eintrittsalter das Alter bei Abschluß der
Ausnahmen hiervon
sind
eigenständige Satzungsbestimmungen
für die
Mehrfachversicherung.